Das Zivilingenieurbüro Lorenz Consult aus Graz macht Apotheken, Arztpraxen, Krankenhäuser und Primärversorgungseinrichtungen krisenfit für eine zweite Corona-Welle. Denn: Die Gesundheitsversorgung muss auch in Pandemiezeiten für alle gewährleistet sein.
Baulicher Schutz
Gezielte bauliche Maßnahmen wie zum Beispiel räumliche Trennungen schützen nicht infizierte Patienten vor einer Ansteckung. Derzeit ist die technische Infrastruktur in Apotheken und Arztpraxen in den wenigsten Fällen ausreichend. Kleine Veränderungen können Abhilfe schaffen.
Während viele Arztpraxen während der Coronazeit kurzerhand zusperrten, mussten Apotheken zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes meist organisatorisch improvisieren. DI Christian Lorenz, Geschäftsführer von Lorenz Consult, weiß: „Die Infrastruktur in Apotheken und Arztpraxen ist nur in geringem Ausmaß geeignet, einer zweiten Corona-Welle im Herbst standzuhalten. Hier müssen wir wohl weiter auf Abstand halten, begrenzten Zugang, Maskenpflicht oder Plexiglasscheiben zurückgreifen.“ Schritt für Schritt gilt es, im Gesundheitsbereich bauliche Veränderungen vorzunehmen. So wie es bereits in Krankenhäusern passiert, wo die Verbesserungen im Herbst abgeschlossen werden sein sollen.
Räume trennen, Viren aussperren
Eine Isolierung von reinen, möglichst virenfreien, zu unreinen, mit potenziellen Viren versehenen, Bereichen lässt sich durch den Einbau von raumtrennenden Wänden schaffen. „Zusätzlich sollte der reine Bereich kontrolliert mechanisch be- und entlüftet werden, wobei die Luft entsprechend gefiltert wird. Durch einen etwas höheren Luftdruck als im unreinen Bereich wird zusätzlich verhindert, dass über potenzielle Leckagen virenhältige Luft in den Raum eintritt“, informiert DI Christian Lorenz.
In Arztpraxen sorgt ein eigener Wartebereich für potenziell infektiöse Klienten für mehr Sicherheit. Auch hier kann man lüftungstechnisch eine virenfreie Umgebung in angrenzenden Räumen einrichten. „In Krankenhäusern ist die Trennung von infektiösen Klienten von den anderen gängige Praxis“, so Lorenz, der auch stark in diesem Bereich tätig ist.
Gesetzliche Regelung für Schutzmaßnahmen
Gesetzliche Bestimmungen regeln, welche Schutzmaßnahmen für die Benutzer der Räume (Mitarbeiter ebenso wie Kunden oder Patienten) gelten. Mittels Risikoanalyse bzw. Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt, was es braucht. „Medizinische Einrichtungen müssen technisch so ausgerüstet und organisiert werden, dass sie auch in Zeiten von Epidemien und Pandemien ihre Funktion erfüllen können. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahmen auch einen positiven Effekt auf den Schutz vor „üblichen“ und bekannten Viren haben“, meint DI Christian Lorenz abschließend.
Über Lorenz Consult
DI Werner Lorenz gründete das Zivilingenieurbüro für Bauwesen 1972. Sein Sohn DI Christian Lorenz stieg 2000 ins Unternehmen ein und führt es heute in 2. Generation. Die mehr als 40 Mitarbeiter decken alle bauspezifischen Leistungen mit ihrem Know-how in den Bereichen Gesundheitseinrichtungen, Reinraum für Pharma, Food und Elektronik, Industrie- und Stahlbau sowie Planungstechnologie 5D-BIM und Digitalisierung am Bau ab. Bei letzterem zählt Lorenz Consult zu den Pionieren. Besonders stark ist das Grazer Zivilingenieurbüro in der DACH-Region vertreten. Es werden aber auch weltweite Projekte u.a. in Japan verwirklicht. 2019 erwirtschaftete Lorenz Consult einen Umsatz von 5,3 Millionen Euro.
www.lorenz-consult.at
Fotos
Christian Lorenz (GF Lorenz Consult), Fotocredit: Lorenz Consult, Jürgen Skarwan
Labor: Lorenz Consult
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